Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobile Tierbetreuung Engadin
Mit gebuchter Betreuung seiner Tiere bestätigt der Tierbesitzer (Kunde) die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobile Tierbetreuung Engadin Inhaberin Marina Barandun Palüzot 511 7554 Sent gelesen und verstanden zu haben und stimmt diesen vollumfänglich zu.
Allgemeine Bestimmungen
Ablauf Kennenlernen
Vor jeder Betreuung eines neuen Tieres wird ein gegenseitiges Kennenlernen vereinbart. Wo über Leistungen und Preise informiert und die gewünschte Betreuung mit dem Tierbesitzer abgesprochen wird. Wie z.B. Fütterung, Gassizeiten, allfällige Besonderheiten, Unverträglichkeiten und Krankheiten des Tieres, sowie genaue Instruktion der Medikamenteneingabe etc.. Diese Details werden im Betreuungsauftrag, welcher später als Vertrag dient, festgehalten. Bei Katzen und/oder Kleintieren findet das Kennenlernen beim Tierbesitzer Zuhause statt, bei Hunden bei einem gemeinsamen Spaziergang.
Buchung der Betreuung/ Vertragsabschluss
Nach durch den Tierbesitzer unterzeichnetem Betreuungsauftrag( Vertrag) und die anschliessende schriftliche Bestätigung durch Mobile Tierbetreuung Engadin ist die Buchung definitiv und die vereinbarte Summe wird fällig. Sollte es Änderungen geben (Dauer Betreuung, Tierbestand, Krankheiten etc.) ist dies mit Mobile Tierbetreuung Engadin sofort mitzuteilen. Beachten Sie dazu Punkt "Stornierung Betreuungsauftrag"
Zahlungskonditionen
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich jeweils im Voraus, spätestens aber am 1. Tag der Betreuung in bar, via Twint oder Überweisung. Bei Ferienbetreuung ist 14 Tage vor Auftragsbeginn mindestens 50% der vereinbarten Summe fällig. Die Begleichung des Restbetrages erfolgt spätestens am 1. Tag der Betreuungszeitraumes. Bei regelmässiger Betreuung eines Tieres kann eine Monatsrechnung erstellt werden, welche ohne anderweitige Abmachung, jeweils bis zu 5. des Folgemonats in bar, via Twint oder Überweisung fällig wird.
Preise
Es gelten ausschliesslich die mit dem Tierbesitzer vereinbarten Preise gemäss Betreuungsauftrag. Sollte es Änderungen wie z.B im Tierbestand, Aufwand, Umzug etc. geben, wird ein neuer Betreuungsauftrag erstellt und ggf. die Preise angepasst.
Futter, Katzenstreu usw.
Der Tierbesitzer hat genügend Futter, Einstreu etc. für die Dauer der Abwesenheit vorrätig. Sollten die Vorräte nicht ausreichen, besorgt die Mobile Tierbetreuung das Benötigte und verrechnet den Aufwand dafür.
Gesundheit/ ansteckende Krankheiten/Tierarzt
Trotz verantwortungsvollem, vorausschauendem Handeln und genauem Beobachten der betreuten Tiere seitens Mobile Tierbetreuung Engadin ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Tier erkrankt, verunfallt oder gar stirbt, weshalb der Tierbesitzer folgendem Vorgehen zustimmt:
Krankheit/Unfall/Tod
Sollte der Mobilen Tierbetreuung Engadin während der Betreuungszeit den Eindruck haben, ein Tier ist krank oder leicht verletzt, stellt die Mobile Tierbetreuung das Tier nach vorheriger Rücksprache mit dem Tierbesitzer dem gewünschten Tierarzt vor. Ist der Tierbesitzer und Notfallkontakt nicht erreichbar, obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen der Mobilien Tierbetreuung Engadin. In Notfällen, wo ein sofortiges Handeln nötig ist, wie bei Unfällen, Verdacht auf Vergiftung, Magendrehung, Beissereien etc. sucht die Mobile Tierbetreuung Engadin den nächstgelegenen Tierarzt auf und kontaktiert den Tierbesitzer oder bei Unerreichbarkeit des Besitzers den Betreuungsauftrag angegebenen Notfallkontakt ggf. auch erst während dem Tierarztbesuch. Sollte ein Tier während der Betreuungszeit versterben, wird dieses durch den Tierarzt verwahrt. Jegliche Kosten( Tierarzt, Fahrtkosten, Zeitaufwand etc.) in Zusammenhang mit Krankheit, Unfall oder Tod gehen vollumfänglich zu Lasten des Tierbesitzers.
Gesundheit, Impfschutz, Parasiten, ansteckende Krankheiten
Der Tierbesitzer bestätigt, dass sein Tier:
-gechippt (Hund) und bei Amicus registriert ist
-grunsätzlich gesund ist.
Sollten (nicht ansteckende) Krankheiten oder Unverträglichkeiten bestehen und bspw. Medikamenteneingabe nötig sein, ist die Mobile Tierbetreuung Engadin unbedingt im Voraus zu informieren und genau zu instruieren.
-frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Sollte eine Behandlung des Tieres durch die Mobile Tierbetreuung Engadin bzw. Tierarzt nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierbesitzers durchgeführt.
Einhaltung Tierschutzgesetz
Die Mobile Tierbetreuung Engadin verpflichtet sich, die anvertrauten Tiere artgerecht und gemäss ihrer Eigenheiten zu betreuen und das Tierschutzgesetz inkl. Nebenbestimmungen einzuhalten.
Sicherheit/ Haftung
Haftung
Der Tierbesitzer bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung mit Einschluss seines Tieres und die betreuende Person (in diesem Falle die Mobile Tierbetreuung Engadin) abgeschlossen zu haben. Jegliche Personen-, Sich- oder Vermögensschäden, welche ein betreutes Tier verursacht, gehen vollumfänglich zu Lasten des Tierbesitzers. Bspw. Beissereien mit anderen Hunden, Zerstörung von Mobiliar, Unfälle etc.. Ausgenommen sind Vorfälle, welche durch die Verletzung der Aufsichtspflicht oder Fahrlässigkeit seitens der Mobilien Tierbetreuung Engadin ausgelöst wurden.
Unerreichbarkeit des Kunden nach Ablauf des Betreuungszeitraumes
Sollte ein Tierbesitzer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder da sein ohne die Mobile Tierbetreuung zu informieren und das weitere Vorgehen zu besprechen, betreut die Mobile Tierbetreuung das Tier so lange es möglich und zumutbar ist. Sollte die Mobile Tierbetreuung Engadin an Kapazitätsgrenzen stossen, darf die Mobile Tierbetreuung Engadin einem Tierheim nach Wahl übergeben. Sämtliche daraus entstehenden Kosten und Konsequenzen gehen vollumfänglich zu Lasten des Tierbesitzers.
Freilauf bei der Hundebetreuung/ Gassidienst
Betreute Hunde werden grundsätzlich beim Gassigehen ausschliesslich an der Leine (Schleppleine) geführt.
Schlüssel
Bei der Ferienbetreuung von Katzen und/ oder Kleintieren retourniert die Mobile Tierbetreuung Engadin den Schlüssel ohne anderweitige Abmachung dem Tierbesitzer nach der Rückkehr.
Stornierung Betreuung
Sowohl der Tierbesitzer, wie auch die Mobile Tierbetreuung Engadin können die Betreuung ohne Angabe von Gründen bis 31 Tage vor Auftragsbeginn stornieren. Bei kurzfristigen Absagen stellt die Mobile Tierbetreuung Engadin die geleisteten Aufwände wie folgt in Rechnung:
Gassidienst Hunde:
Absage bis 24h vor Auftragsbeginn:
kostenlos
Absage weniger als 24h vor Auftragsbeginn:
100% der offerierten Gesamtsumme
Ferienbetreuung Katzen, Kleintiere:
Absage bis 31 Tage vor Auftragsbeginn:
kostenlos
Absage 14 bis 7 Tage vor Auftragsbeginn:
50 % der offerierten Gesamtsumme
Absage weniger als 7 Tage vor Auftragsbeginn:
100% der offerierten Gesamtsumme
Vorzeitliche Beendigung/ Verspäteter Start der Betreuung
Sollte die Betreuung vorzeitig durch den Kunden beendet werden oder der Start der Betreuung nach hinten verschoben werden, ist die Gesamtsumme gemäss ursprünglichem Betreuungsauftrag fällig. Zusätzliche Betreuungstage werden zu den üblichen Konditionen zusätzlich verrechnet.
Ausnahmen
Ausgenommen sind dringliche Tierarztbehandlungen (Operationen etc.) oder Todesfall Ihres Tieres. Im Einzelfall behält sich die Mobile Tierbetreuung Engadin vor, eine schriftliche Bestätigung des behandelnden Tierarztes einzufordern.
Weitere Ausnahmen sind grundsätzlich nicht möglich, da die Mobile Tierbetreuung Engadin in zu kurzen Zeitspannen keine Möglichkeit hat, den freigewordenen Platz durch ein anderes Tier zu besetzen.
Impressum
Kontakt Adresse
Mobile Tierbetreuung Engadin
Marina Barandun
Palüzot 511, CH 7554 Sent
Vertretungsberechtigte Person
Marina Barandun, Inhaberin und Geschäftsführung
Haftungsausschluss
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder Nutzung bzw. Nichtnutzung der Veröffentlichung Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.
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